Deutsche Rentenversicherung

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Die Kosten für Ihre Rehabilitation übernimmt der zuständige Kostenträger. Jedoch müssen Sie in den meisten Fällen eine Zuzahlung leisten, wenn Sie eine stationäre Leistung in Anspruch nehmen. Die konkrete Höhe der Zuzahlung hängt in erster Linie vom Kostenträger und Ihrem Einkommen ab. Unter Umständen können Sie sich von der Zuzahlung befreien lassen.

Die Zuzahlung beträgt höchstens 10 Euro pro Tag für längstens 42 Tage. Bei einer Anschlussrehabilitation (AHB) für längstens 14 Tage im Kalenderjahr.

Haben Sie in einem Jahr bereits Rehabilitationsleistungen in Anspruch genommen, werden in der Regel alle Tage der Zuzahlung berücksichtigt und gegenseitig angerechnet. 

Beziehen Sie während der Rehabilitation Übergangsgeld, sind Empfänger von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Leistungen zur Grundsicherung, so brauchen Sie in der Regel keine Zuzahlung zu leisten. 

Die Zuzahlung ist von der jeweiligen Einkommenssituation abhängig und ist nach dem zum Zeitpunkt der Antragsstellung gelten Recht zu leisten. Für Versicherte mit geringem Einkommen gelten gestaffelte Zuzahlungsbeträge. Hierfür ist ein Antrag erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Rentenversicherung.